Superlange Tabakstränge, mit bis zu 180 mm Länge wie zwei Zigaretten besteuert und vom Verbraucher per Schere oder Cutter auf ein beliebiges kürzeres Maß geschnitten und in Zigarettenhülsen geführt, sind für preisbewusste frühere Sticks-Raucher eine interessante Alternative.
Doch mit dem Angebot solcher Produkte durch mehrere Hersteller ist nicht nur der Wettbewerb am Markt entbrannt, sondern es sind auch Auseinandersetzungen juristischer Art entstanden. Zwei Fälle hat Ende letzter Woche das Landgericht Hamburg entschieden.
Kernpunkt: Müssen die Superlangen entsprechend ihrer steuerlichen Einstufung Warnaufdrucke tragen und dürfen sie als Zigaretten bezeichnet werden und Werteangaben wie Zigaretten tragen oder nicht. Im ersten der beiden Verfahren hatte die Firma Reemtsma gegen den Trierer Hersteller Reindl, der mit seinen Stax als erster die superlangen Tabakstränge auf den deutschen Markt gebracht hatte, im Dezember eine Einstweilige Verfügung erwirkt, wonach die Bezeichnung Zigarette und die Werteangabe auf den Stax-Packungen ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß mit Bezug auf die Tabakproduktverordnung seien.
Reindl hatte nun die Aufhebung dieser EV gefordert. Fall zwei: BAT beantragte vor demselben Landgericht eine Einstweilige Verfügung gegen Reemtsma, weil deren West Quickies XL Warnaufdrucke tragen, die kleiner seien als für Zigaretten vorgesehen. In dem Reindl-Fall hat das Landgericht die Einstweilige Verfügung von Reemtsma aufgehoben. Eine Begründung wird erst in einigen Wochen vorliegen. Im zweiten Verfahren wurde eine Einstweilige Verfügung von BAT gegen Reemtsma erlassen. Wie Reemtsma auf Anfrage mitteilte, wird das Unternehmen Berufung einlegen.
Gemäß der einstweiligen Verfügung hat Reemtsma die Auslieferung der bisherigen Packungsversionen von West Quickies XL gestoppt. Lieferengpässe werde es dennoch nicht geben, da Reemtsma bereits ab Ende dieser Woche neue Packungen mit dem Zigarettenwarnhinweis ausliefern werde.
Quelle: Deutsche Tabakzeitung
Link zum Originalartikel: http://www.tabakzeitung.de/display_cont.php3?rubr=1&objekt_id=2345
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Freitag, 2. März 2007
Rechtsstreit um die XXL-Tabakstränge
HAMBURG (DTZ/fok)
Labels:
Quix,
Stax,
Tabakstäbe,
XXL
Montag, 26. Februar 2007
Superlange Tabakstäbe auf dem Vormarsch
Nach Einführung der bis zu 180mm langen Tabakstränge, die von Rauchern in beliebig viele kürzere Stränge zerteilt werden können, durch die Firma Reindl (Stax), sind etliche andere Hersteller auf den Zug aufgesprungen.
Nach den West Quickies XXL und den Pall Mall Quix kündigt jetzt die Firma Johann Wilhelm von Eicken den Marktstart für ihre Tabakstäbe unter dem Namen Burton Quick Sticks an. Diese Tabakstäbe wird es in den Flavors Original (stark) und Silver (leicht) geben, die Packung mit 18 Tabaksträngen wird 7,65 € kosten.
Am 26. Februar hat die Auslieferung der neuen Ronson Special Red Steckies XXL durch die Firma Gallaher begonnen. Diese werden ab Freitag, den 2. März zum Preis von 4,45 € für 10 Tabakstränge durch uns lieferbar sein.
http://www.tabaklaedchen.net/tlshop/index.php/cat/c97_Tabakstaebe.html
Nach den West Quickies XXL und den Pall Mall Quix kündigt jetzt die Firma Johann Wilhelm von Eicken den Marktstart für ihre Tabakstäbe unter dem Namen Burton Quick Sticks an. Diese Tabakstäbe wird es in den Flavors Original (stark) und Silver (leicht) geben, die Packung mit 18 Tabaksträngen wird 7,65 € kosten.
Am 26. Februar hat die Auslieferung der neuen Ronson Special Red Steckies XXL durch die Firma Gallaher begonnen. Diese werden ab Freitag, den 2. März zum Preis von 4,45 € für 10 Tabakstränge durch uns lieferbar sein.
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