Montag, 19. März 2007

Wenn Rauchen nicht gestattet ist - Tabakersatzprodukte


Das Rauchen im öffentlichen Bereich wird zusehends reglementiert. Im Büro, auf Reisen, im Restaurant oder im Kino ist das Rauchen gar nicht mehr oder nur noch bedingt gestattet. Ob wir es wollen oder nicht, es wird zukünftig immer mehr Orte geben, die zu Nichtraucher-Zonen erklärt werden.
In genau diesen Situationen hilft Ihnen NICOGEL™ - ein flüssiges Gel mit Inhaltstoffen aus der Tabakpflanze Nicotiana spp. Anwendbar wie eine Handcreme, verleiht es Ihnen als Raucher für einige Stunden die Befriedigung, die Sie sonst beim Rauchen von Tabak erfahren. Allerdings dezent und ohne Ihre nichtrauchende Umwelt zu belästigen - quasi „Tabakgenuss ohne Rauch“.

Anwendung:
Einfach eine ganz kleine Menge (rund 1ml) des farb- und geruchlosen Gels in den Handinnenflächen verreiben und einziehen lassen. Das Gel wird in weniger als 50 Sekunden von der Haut absorbiert. Innerhalb von zwei bis drei Minuten entfaltet sich der befriedigende Effekt, den Sie auch beim Rauchen verspüren und der bis zu 4 Stunden (!) anhält. Wenn Sie ein starker Raucher sind, empfehlen wir die Dosis auf 2 Milliliter zu erhöhen.

NICOGEL™ wird als ein reines Derivat der Tabakpflanze Nicotiana spp gewonnen und enthält alle Ingredienzien derselben - also auch Nikotin und die anderen Stoffe, die Ihnen den gewohnten Tabakgenuss schenken. Allerdings enthält NICOGEL™ nicht die üblichen Schadstoffe, die sich in Zigaretten und anderen rauchbaren Tabakprodukten befinden.

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Freitag, 2. März 2007

Rechtsstreit um die XXL-Tabakstränge

HAMBURG (DTZ/fok)

Superlange Tabakstränge, mit bis zu 180 mm Länge wie zwei Zigaretten besteuert und vom Verbraucher per Schere oder Cutter auf ein beliebiges kürzeres Maß geschnitten und in Zigarettenhülsen geführt, sind für preisbewusste frühere Sticks-Raucher eine interessante Alternative.
Doch mit dem Angebot solcher Produkte durch mehrere Hersteller ist nicht nur der Wettbewerb am Markt entbrannt, sondern es sind auch Auseinandersetzungen juristischer Art entstanden. Zwei Fälle hat Ende letzter Woche das Landgericht Hamburg entschieden.
Kernpunkt: Müssen die Superlangen entsprechend ihrer steuerlichen Einstufung Warnaufdrucke tragen und dürfen sie als Zigaretten bezeichnet werden und Werteangaben wie Zigaretten tragen oder nicht. Im ersten der beiden Verfahren hatte die Firma Reemtsma gegen den Trierer Hersteller Reindl, der mit seinen Stax als erster die superlangen Tabakstränge auf den deutschen Markt gebracht hatte, im Dezember eine Einstweilige Verfügung erwirkt, wonach die Bezeichnung Zigarette und die Werteangabe auf den Stax-Packungen ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß mit Bezug auf die Tabakproduktverordnung seien.
Reindl hatte nun die Aufhebung dieser EV gefordert. Fall zwei: BAT beantragte vor demselben Landgericht eine Einstweilige Verfügung gegen Reemtsma, weil deren West Quickies XL Warnaufdrucke tragen, die kleiner seien als für Zigaretten vorgesehen. In dem Reindl-Fall hat das Landgericht die Einstweilige Verfügung von Reemtsma aufgehoben. Eine Begründung wird erst in einigen Wochen vorliegen. Im zweiten Verfahren wurde eine Einstweilige Verfügung von BAT gegen Reemtsma erlassen. Wie Reemtsma auf Anfrage mitteilte, wird das Unternehmen Berufung einlegen.
Gemäß der einstweiligen Verfügung hat Reemtsma die Auslieferung der bisherigen Packungsversionen von West Quickies XL gestoppt. Lieferengpässe werde es dennoch nicht geben, da Reemtsma bereits ab Ende dieser Woche neue Packungen mit dem Zigarettenwarnhinweis ausliefern werde.

Quelle: Deutsche Tabakzeitung

Link zum Originalartikel: http://www.tabakzeitung.de/display_cont.php3?rubr=1&objekt_id=2345

Mittwoch, 28. Februar 2007

Neu im Programm: Edle Weine


In Kürze finden Sie in unserem Shop ausgewählte Weine aus den besten Weinregionen der Welt. Als Eröffnungsangebot können wir Ihnen ein Weinprobierpaket zu einem aussergewöhnlichen Preis präsentieren, Sie erhalten jeweils 3 Flaschen der unten beschriebenen Weine versandkostenfrei.

CHILE: Rosario Estate-Camenére Reserva 2004

ARGENTINIEN: San Felipe-Malbec 2003

BORDEAUX: Chateau Peyrouley 2002

KALIFORNIEN: Cycle Gladiator – Syrah 2004

12 Flaschen: 98.40 EUR


Sie finden Das Probierpaket in unserem Shop in der Kategorie

Neu im Programm: Al Waha Wasserpfeifentabak aus Jordanien


Al Waha Tabake werden in der Stadt Zarqa in Jordanien hergestellt.Zum Produktionsstart 1972 wurden gerade 6 Aromen hergestellt, inzwischen gibt es über 30 ausgewählte Sorten Tabak.Al Waha Tabak besteht aus 5% Glycerin, 75% Fructose und 15% Geschmacksstoffe.

Ab sofort finden Sie diese Tabake in unserem Shop in der Kategorie:

Endlich eingetroffen: Ronson Special Red Steckies XXL


Endlich sind sie eingetroffen, die Ronson Tabakstäbe der Firma Gallaher Deutschland. Jede Packung enthält 10 Tabakstäbe, mit denen bis zu 30 rauchfertige Zigaretten, abhängig von der verwendeten Filterhülse, erstellt werden können.

Die Packung kostet 4,45 € und ist ab sofort in unserem Shop erhältlich.

Montag, 26. Februar 2007

Superlange Tabakstäbe auf dem Vormarsch

Nach Einführung der bis zu 180mm langen Tabakstränge, die von Rauchern in beliebig viele kürzere Stränge zerteilt werden können, durch die Firma Reindl (Stax), sind etliche andere Hersteller auf den Zug aufgesprungen.
Nach den West Quickies XXL und den Pall Mall Quix kündigt jetzt die Firma Johann Wilhelm von Eicken den Marktstart für ihre Tabakstäbe unter dem Namen Burton Quick Sticks an. Diese Tabakstäbe wird es in den Flavors Original (stark) und Silver (leicht) geben, die Packung mit 18 Tabaksträngen wird 7,65 € kosten.
Am 26. Februar hat die Auslieferung der neuen Ronson Special Red Steckies XXL durch die Firma Gallaher begonnen. Diese werden ab Freitag, den 2. März zum Preis von 4,45 € für 10 Tabakstränge durch uns lieferbar sein.
http://www.tabaklaedchen.net/tlshop/index.php/cat/c97_Tabakstaebe.html

Donnerstag, 22. Februar 2007

Tabaksteuererhöhung kostet den Staat Millionen

Rekord-Tief bei Tabaksteuereinnahmen

WIESBADEN (DTZ/SB/fok). Mit Tabaksteuereinnahmen von (netto) 368,3 Mill. Euro erzielte der Fiskus im Januar 2007 einen historischen Tiefstand.

Gegenüber dem ebenfalls sehr niedrigen Vorjahreswert war dies ein Rückgang von 22,6 Prozent, wobei das Minus bei den beiden Hauptsteuerquellen Zigarette und Feinschnitt anfiel. Hintergrund ist allerdings nicht nur die nach wie vor schwache Marktentwicklung, sondern auch das im Tabaksteuergesetz vorgesehene teilweise Vorziehen von Steuereinnahmen in den Dezember des Vorjahres.
Dass es sich vor allem um zeitliche Verschiebeeffekte handelt, belegt der hohe Steuerbanderolenbezug im Januar. In diesem Monat wurden Steuerzeichen für 9,302 Mrd. Zigaretten (plus 18,9 Prozent) im Kleinverkaufswert von 2,013 Mrd. Euro (plus 22,0 Prozennt) netto bezogen.
Beim Feinschnitt stieg die Menge um 1,0 Prozent auf 2 455 Tonnen, der Kleinverkaufswert reduzierte sich um 11,0 Prozent auf 239,3 Mill. Euro.
Bei Zigarren/Zigarillos kletterte der Banderolenbezug um 26,4 Prozent auf 506,6 Mill. Stück, der Kleinverkaufswert erhöhte sich jedoch nur um 0,2 Prozent auf 65,7 Mill. Euro.
Beim Pfeifentabak gab es in der Menge ein Plus von 39,4 Prozent auf 89,7 Tonnen, im Wert eine Steigerung von 9,1 Prozent auf 8,0 Mill. Euro.

Quelle: Deutsche Tabak Zeitung